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Es wird eine Vereinigung Deutscher,
Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter
gegründet, und zwar im Geiste der Zusammenkunft in
Venedig am 26.3.1993.
Die Vereinigung verfolgt folgende Ziele:
1. Austausch von Berufserfahrungen, auch im Rahmen des
europäischen Gemeinschaftsrechts; Rechtsvergleichung
des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts in den
europäischen Ländern; ...(Satzung)
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